Freie Module als Ergänzung zu äquivalenten Anerkennungen
Um internationale Erfahrungen stärker zu fördern, gibt es die Möglichkeit zur Anerkennung freier Module. Diese Module haben kein konkretes Äquivalent in Ihrem Modulhandbuch. Dadurch erhalten Sie die zusätzliche Option, Module aus dem Ausland einzubringen, die es so an der Universität Stuttgart nicht gibt. Freie Module ermöglichen zusätzlich zur Anerkennung äquivalenter Leistungen auch die Anerkennung nicht-äquivalenter Leistungen.
Ein Beispiel: Sie könnten ein BWL-Modul zum Thema „Steuern“ im Ausland belegen und in Ihr Studium einbringen.
Damit freie Module anerkannt werden können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Die Leistungen müssen im Rahmen eines Auslandsstudiums erbracht werden.
- Der Umfang beträgt 6 ECTS. Es ist auch möglich, den Umfang durch mehrere Module, z. B. 2 Module à 3 ECTS, zu erreichen.
- Die Inhalte müssen sich deutlich von den Pflicht- und Wahlpflichtmodulen Ihres Studiengangs unterscheiden. Bitte prüfen Sie vorab, ob die Möglichkeit besteht, das Modul als äquivalentes Modul beim jeweiligen Lehrstuhl anerkennen zu lassen. Nur Module, für die es keine Entsprechung in Ihrem Modulhandbuch gibt, können als freies Modul anerkannt werden.
Studiengang B.Sc. BWL t.o.
Die Anerkennung freier Module ist in den folgenden beiden Wahlpflichtkatalogen begrenzt möglich:
- Ein vollständiges BWL-Kompetenzfeld: Anerkannt werden kann ein vollständiges BWL-Kompetenzfeld (12 ECTS). Alternativ können 2 BWL-Module à 6 ECTS aus demselben Fachgebiet (z. B. „Steuern“) eingebracht werden. Die beiden übrigen Kompetenzfelder müssen weiterhin an der Universität Stuttgart absolviert werden. (Hinweis: Ein einzelnes BWL-Wahlpflichtmodul im Umfang von 6 ECTS kann nicht im Rahmen der freien Module eingebracht werden. Bitte prüfen Sie die Anerkennung äquivalenter BWL-Projekte/Hausarbeiten im Rahmen der Projektstudie.)
- Bis zu 2 technische Wahlpflichtmodule: Von den 4 zu belegenden technischen Wahlpflichtmodulen können Sie bis zu zwei freie technische Module aus dem Auslandsstudium eingebracht werden. Beispiel: Sie könnten ein technisches Modul wie „Automatisierungstechnik und Robotik“ an einer ausländischen Universität belegen und dieses als freies technisches Wahlpflichtmodul anerkennen lassen.
Studiengang M.Sc. BWL t.o.
Die Anerkennung freier Module ist in den folgenden drei Wahlpflichtkatalogen begrenzt möglich:
- Bis zu 2 BWL-Wahlpflichtmodule: Anerkannt werden können bis zu zwei separate BWL-Vertiefungsmodule. Bitte beachten Sie, dass diese kein Kompetenzfeld ersetzen. Zwei Kompetenzfelder müssen weiterhin an der Universität Stuttgart absolviert werden.
- Bis zu 2 technische Ergänzungsmodule: Statt technischer Bachelor-Module („Ergänzungsmodule“) an der Uni Stuttgart können Sie bis zu zwei freie technische Module aus dem Auslandsstudium anrechnen lassen.
- Ein Wahlmodul VWL: Dieses freie VWL-Wahlmodul ersetzt eines der beiden zu belegenden Module aus dem VWL-Wahlkatalog.
Studiengang M.Sc. BWL
Die Anerkennung freier Module ist in den folgenden beiden Wahlpflichtkatalogen begrenzt möglich:
- Bis zu 2 BWL-Wahlpflichtmodule: Anerkannt werden können bis zu zwei separate BWL-Vertiefungsmodule. Bitte beachten Sie, dass diese kein Kompetenzfeld ersetzen. Die Kompetenzfelder müssen weiterhin an der Universität Stuttgart absolviert werden.
- Ein Wahlmodul VWL: Dieses freie VWL-Wahlmodul ersetzt eines der beiden zu belegenden Module aus dem VWL-Wahlkatalog.
Antrag auf Learning Agreement für freie Module
Schritt 1: Beantragen Sie zunächst die Learning Agreements für die äquivalenten Module bei den entsprechenden Lehrstühlen und warten Sie, bis alle Rückmeldungen vollständig vorliegen.
Schritt 2: Sobald Sie wissen, welche Module als äquivalente Leistungen anerkannt werden, beantragen Sie für die verbleibenden Auslandsmodule ohne vergleichbaren Inhalt an der Universität Stuttgart das Learning Agreement über das untenstehende Webformular.
Schritt 3: Nach dem Absenden des Webformulars erhalten Sie eine E-Mail mit einem vorausgefüllten PDF-Formular. Ergänzen Sie die noch offenen Felder und laden Sie Ihre Dokumente in einer einzigen Datei wie in der E-Mail beschrieben hoch (S. 1 und 2: Formular, ab S. 3: Modulbeschreibungen des Auslands).
Schritt 4: Der Prüfungsausschuss prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen eine Rückmeldung.
Schritt 5: Nach Ihrem Auslandsaufenthalt melden Sie sich über den Rückruf-Service bei Dr. Eschenbach, um das weitere Vorgehen für die Anerkennung äquivalenter und nicht-äquivalenter Leistungen zu besprechen.