Grundsätzlich ist eine Anerkennung von (im Ausland) erbrachten Studienleistungen bei fachlicher Gleichwertigkeit möglich.
Es gelten die Richtlinien in den Paragraphen 21 (B.Sc. PO 2015) und 20 (M.Sc. PO 2015) der jeweiligen Prüfungsordnung für den Master- bzw. Bachelorstudiengang (technisch orientierte) Betriebswirtschaftslehre. Bitte prüfen Sie Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit.
Antrag auf Anerkennung
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Daniel Gäckle
M.Sc.Akademischer Mitarbeiter