Zur Prüfung der Anerkennungsfähigkeit benötigen wir ein offizielles Zeugnis bzw. ein offizielles Dokument über das Bestehen eines Kurses. Außerdem benötigen wir offizielle (und damit nachprüfbare) Veranstaltungsinformationen ("Course descriptions", gerne auch in englischer Sprache) mit detaillierten Angaben zu:
(1) Gliederung ("Course content") oder bestenfalls ein Skript,
(2) Literatur ("Bibliography"),
(3) Fachsemester (1st, 2nd, 3rd-year),
(4) Anzahl Semesterwochenstunden sowie
(5) erzielbaren Credits.
Meist und vor allem im angelsächsischen Raum werden diese Informationen als "OnePager" auf den einschlägigen Hochschulseiten bereitgestellt. So würde uns z.B. ein nachprüfbarer Internet Link genügen.
Insbesondere sollten sich die Erasmus-Universitäten an diese Standard-Vorgehensweisen halten. Selbstverständlich nehmen wir aber auch Anerkennungen von Studienleistungen, die außerhalb Europas erbracht wurden, vor.
Wichtig:
Die geordnete Zusammenstellung der Unterlagen sowie der korrespondierenden Kurspaare sollten Sie im Vorhinein vornehmen, so dass ein schneller Bearbeitungsprozess ermöglicht werden kann.
Bei allgemeinen Fragen zur Anerkennung von Prüfungsleistungen wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat. Die Ansprechpersonen für die einzelnen Lehrveranstaltungen finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Anerkennung von Prüfungsleistungen
Kontakt
Michaela Müller-Wittek
Admin. Mitarbeiterin