Anerkennung von Studienleistungen

Im Bachelor und Master von BWL t.o. können Sie sich grundsätzlich sowohl Kursleistungen als auch Seminarleistungen für die Universität Stuttgart anrechnen lassen, sofern die Leistungen an der ausländischen Universität mit denen der Universität Stuttgart kompatibel sind.

Dies gilt sowohl für BWL- und VWL-Leistungen als auch technische Prüfungsleistungen. Die Entscheidung ob ein Kurs von der Erasmus-Partneruniversität mit dem an der Universität Stuttgart übereinstimmt obliegt dem jeweiligen Fachverantwortlichen, d. h. den einzelnen Professoren.

Die einzige Prüfungsleistung die Sie sich nicht aus dem Ausland anerkennen lassen können ist die Bachelor- bzw. Masterarbeit.

Kriterien im Rahmen der Anerkennung:

  • Es muss eine gewisse inhaltliche Übereinstimmung vorliegen. Diese wird vom Fachvertreter beurteilt - reichen Sie hierzu aussagekräftige Unterlagen (bspw. ein Skript, ein Inhaltsverzeichnis etc.) bei dem entsprechenden Fachvertreter ein.
  • Es muss eine Gleichwertigkeit der Kurse bzw. Seminare anhand der ECTS-Punkte vorliegen. Sofern die Leistung im Ausland mit weniger Credits bepunktet wird als dies an der Universität Stuttgart der Fall ist, benötigen Sie noch einen weiteren Kurs, der inhaltlich passend ist, um die Leistung anerkannt zu bekommen.
  • Die Prüfungsform bzw. -art der im Ausland erbrachten Leistung muss mit derjenigen in Stuttgart übereinstimmt. D. h. sofern Sie ein Seminar an der Universität Stuttgart anerkennen lassen wollen wird von den Fachverantwortlichen der Universität Stuttgart auch verlangt, dass Sie im Ausland eine Präsentation und eine schriftliche Ausarbeitung machen müssen. Gleiches gilt für Kursleistungen.
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