Anerkennung von Studienleistungen

Im Bachelor und Master von BWL t.o. können Sie sich grundsätzlich sowohl Kursleistungen als auch Seminarleistungen für die Universität Stuttgart anrechnen lassen, sofern die Leistungen an der ausländischen Universität mit denen der Universität Stuttgart kompatibel sind.

Dies gilt sowohl für BWL- und VWL-Leistungen als auch technische Prüfungsleistungen. Die Entscheidung ob ein Kurs von der Erasmus-Partneruniversität mit dem an der Universität Stuttgart übereinstimmt obliegt den jeweiligen Modulverantwortlichen, d. h. den einzelnen Professor*innen bzw. Dozent*innen. Die Erasmus-Koordinatorin kann hierzu folglich keine Auskunft geben.

Die einzige Prüfungsleistung die Sie sich nicht aus dem Ausland anerkennen lassen können ist die Bachelor- bzw. Masterarbeit.

Kriterien im Rahmen der Anerkennung:

Bitte prüfen Sie die folgenden Punkte selbstständig kritisch, bevor Sie um Anerkennung eines entsprechenden Moduls bitten.

  • Es muss eine gewisse inhaltliche Übereinstimmung zu einem spezifischen Modul des BWI vorliegen. Diese wird von den Modulverantwortlichen beurteilt  - reichen Sie hierzu aussagekräftige Unterlagen (bspw. ein Skript, ein Inhaltsverzeichnis etc.) bei den entsprechenden Lehrstühlen ein.
  • Es muss eine Gleichwertigkeit der Kurse bzw. Seminare anhand der ECTS-Punkte vorliegen. Sofern die Leistung im Ausland mit deutlich weniger Credits bepunktet wird als dies an der Universität Stuttgart der Fall ist, benötigen Sie möglicherweise noch einen weiteren Kurs, der inhaltlich passend ist, um die Leistung anerkannt zu bekommen.
  • Die Prüfungsform bzw. -art der im Ausland erbrachten Leistung muss mit derjenigen in Stuttgart übereinstimmt. D. h. sofern Sie ein Seminar an der Universität Stuttgart anerkennen lassen wollen wird von den Fachverantwortlichen der Universität Stuttgart auch verlangt, dass Sie im Ausland eine Präsentation und eine schriftliche Ausarbeitung machen müssen. Gleiches gilt für Kursleistungen.

 

Prüfung der Anerkennungsfähigkeit

Zur Prüfung der Annerkennungsfähigkeit benötigen die meisten Lehrstühle ein offizielles Zeugnis bzw. ein offizielles Dokument über das Bestehen eines Kurses. Außerdem werden offizielle (und damit nachprüfbare) Veranstaltungsinformationen ("Course descriptions", gerne auch in englischer Sprache) benötigt. Diese umfassen detaillierte Angaben zu:

(1) Gliederung ("Course content") oder bestenfalls ein Skript,
(2) Literatur ("Bibliography"),
(3) Fachsemester (1st, 2nd, 3rd-year),
(4) Anzahl Semesterwochenstunden sowie
(5) erzielbaren Credits.

Meist und vor allem im angelsächsischen Raum werden diese Informationen als "OnePager" auf den einschlägigen Hochschulseiten bereitgestellt. So wird i.d.R. ein nachprüfbarer Internet Link genügen. Bitte geben Sie außerdem Ihren Studiengang, Matrikelnummer und das Modul der Universität Stuttgart an, für welches Sie die ausländische Leistung ankennen lassen möchten.

Wichtig:
Bitte sprechen Sie die Anerkennung von Prüfungsleistungen VOR Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes mit den veranwortlichen Dozent*innen ab, wenn Sie auf die Anrechnung angewiesen sind. Grunsätzlich müssen Sie sich keine Fächer anrechnen lassen.

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