Ausleihe

BWI-Bibliothek

Informationen zu Ausleihe, Rückgabe und Rückforderung.

Vorraussetzungen

Zur Ausleihe benötigen Sie einen gültigen Studenten- oder Personalausweis.

Ausleihe und Rückgabe

Ausleihe

Die Ausleihe von Büchern ist für sieben Tage möglich.
Ausleihe jederzeit während der Öffnungszeiten. Sie müssen uns dazu einen gültigen Studentenausweis (weltweit) oder einen Personalausweis vorzeigen.

Zeitschriften, Loseblatt-Ausgaben und Seminarordner sind nicht ausleihbar.
Bei Überziehen der Ausleihfrist erfolgt eine vierwöchige Ausleihsperre.

Rückgabe

Sie können Bücher auch außerhalb unserer Öffnungszeiten zurückgeben. Eine Rückgabebox finden Sie direkt neben dem Eingang zur BWI-Bibliothek. Dazu sollten Sie Folgendes beachten:

  • Die Rückgabe erfolgt grundsätzlich in der Verantwortung des Entleihers.
  • Das Verfahren sieht keine Ausgabe von Rückgabequittungen vor.
  • Übergroße Medien sind vom Einwurf ausgeschlossen.
  • Stellen Sie bitte sicher, dass lose Beilagen und Ähnliches nicht herausfallen können.
  • Die Rückbuchung der Medien erfolgt mit Datum des nächsten Öffnungstages.
  • Rückgabezeiten:
    Mo - Fr, 7:00 - 9:30 Uhr und 19:00 - 22:00 Uhr;
    Sa: 9:00 - 14.00 Uhr; So ist das Gebäude geschlossen.

Für die Rückgabebox gilt generell:

  • Wenn die Box voll ist, ist kein Bucheinwurf mehr möglich. Das Risiko, dass aufgrund einer vollen Box eine fristgerechte Rückgabe nicht mehr möglich ist, liegt beim Entleiher.

Rückforderung

Buchrückforderung

Ist Ihr gesuchtes Buch verliehen? Wenn Sie möchten, dann können wir dieses beim Entleiher zurückfordern.

Zurückgeforderte Bücher sind im Regelfall innerhalb von zwei Werktagen wieder verfügbar. Falls Sie eine Rückmeldung wünschen, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder geben Sie diese in dem Bemerkungsfeld an.

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Datenschutzerklärung

Hinweis auf Datenschutz:

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Angaben benötigen wir einzig zu dem Zweck, Ihren Anschaffungswunsch bearbeiten zu können bzw. Sie bei Unklarheiten für Rückfragen erreichen zu können.
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Auskunfts- und Berichtigungsansprüche nach §§ 21, 22 LDSG richten Sie bitte schriftlich an die .

 

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