Vorgehen zur Anerkennung
Der prinzipielle Vorgehen zur Anerkennung von Leistungen an der Universität Stuttgart ist hier beschrieben. Insbesondere ist das dort hinterlegte Formular nötig.
Für die Anrechnung von Leistungen des WIUS benötigen wir die Angaben des auf dieser Seite verlinkten Formulars. Dazu fügen Sie bitte alle relevanten Dokumente/Informationen bei. Sollten Sie einen Auslandsaufenthalt planen, dann kontaktieren Sie uns bitte VOR Beginn des Auslandsaufenthalts aus.
Folgende Kriterien müssen für jedwede Anerkennung von Prüfungsleistungen zwingend erfüllt sein:
- Äquivalenz hinsichtlich Umfang (ECTS) und Inhalt der Vorlesung/Übung (Veranstaltungsart) nachgewiesen durch Skripte, Modulbeschreibungen, verwendete Literatur etc.
- Äquivalenz hinsichtlich Prüfungsdauer, Prüfungsart und Prüfungsinhalt nachgewiesen durch Klausur, Modulbeschreibung, Notenauszug o.ä.
- Nachweis über Ergebnis (Notenauszug) und Art der Prüfungsleistung (schriftliche Prüfung, Fallstudien, o.ä.) inkl. Identitätsnachweis
Bitte kontaktieren Sie dazu dann Dr. Sixten Schockert (Kontakt siehe unten). Anfragen über das Sekretariat oder andere Mitarbeiter des Lehrstuhls werden nicht bearbeitet!
Verwenden Sie hierzu bitte folgendes PDF-Dokument:
Formular Anerkennung von Prüfungsleistungen
Kontakt
Sixten Schockert
Dr. rer. pol.Akademischer Mitarbeiter, Studiengangsmanager und Fachstudienberater Wirtschaftsinformatik