Freie Module als Ergänzung zu äquivalenten Anerkennungen

Um internationale Erfahrungen stärker zu fördern, gibt es die Möglichkeit zur Anerkennung freier Module. Diese Module haben kein konkretes Äquivalent in Ihrem Modulhandbuch. Dadurch erhalten Sie die zusätzliche Option, Module aus dem Ausland einzubringen, die es so an der Universität Stuttgart nicht gibt. Freie Module ermöglichen zusätzlich zur Anerkennung äquivalenter Leistungen auch die Anerkennung nicht-äquivalenter Leistungen.

Ein Beispiel: Sie könnten ein BWL-Modul zum Thema „Steuern“ im Ausland belegen und in Ihr Studium einbringen.

Damit freie Module anerkannt werden können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Die Leistungen müssen im Rahmen eines Auslandsstudiums erbracht werden.
  • Der Umfang beträgt 6 ECTS. Es ist auch möglich, den Umfang durch mehrere Module, z. B. 2 Module à 3 ECTS, zu erreichen.
  • Die Inhalte müssen sich deutlich von den Pflicht- und Wahlpflichtmodulen Ihres Studiengangs unterscheiden. Bitte erkundigen Sie sich vorab, ob der jeweilige Lehrstuhl das Modul als äquivalent einstuft. Nur Module, für die es keine Entsprechung in Ihrem Modulhandbuch gibt, können als freies Modul anerkannt werden.
     

 

Antrag auf Annerkennung freier Module (nach dem Auslandsaufenthalt)

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Datenschutzerklärung
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